Bianka Lüdemann – Wirtschaftsprüferin Steuerberaterin

Wirtschaftsprüfung

Sie sind eine mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft und unterliegen damit der gesetzlichen Prüfungspflicht nach § 316 HGB?

Sie sind eine kleine Kapitalgesellschaft und haben in der Satzung eine der freiwillige Prüfungspflicht vereinbart?

Ihre Kapitalgeber fordern eine unabhängige Jahresabschlussprüfung ein?

Ich nehme Jahres-  und Konzernabschlussprüfungen nach den Normengerüsten des HGB sowie der IAS / IFRS vor. Ebenso stehe ich für die prüferische Durchsicht von Quartalsabschlüssen und sonstigen Zwischenabschlüssen zur Verfügung.

Zu meinen Tätigkeiten im Bereich der Wirtschaftsprüfung gehören zudem Sonderprüfungen wie Gründungs-, Werthaltigkeits-, Verschmelzungs-, Depot-, Unterschlagungs-, Wirtschaftlichkeits-, Due Diligence- und Kreditwürdigkeitsprüfungen.