Betriebliche Steuerberatung
Meine Haupttätigkeit betrifft hier die Erstellung von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen auf der Grundlage der Jahresabschlüsse oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen, sowie die nachfolgende Prüfung der vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheide.
Aber ist das auch meine wichtigste Tätigkeit? Nein, denn sie ist ausschließlich vergangenheitsbezogen. Und die Vergangenheit können wir zwar analysieren, aber gestalten können wir nur die Zukunft. Deshalb ist es sinnvoll, den steuerlichen Berater bei Veränderungen im Unternehmen oder in der Unternehmensstruktur rechtzeitig einzubeziehen.
Selbstverständlich vertrete ich auch Ihre Rechte im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren und Betriebsprüfungen.