Exkurs: Wirtschaftliches Prüfungswesen in Deutschland
Von denjenigen Mandanten, die ausschließlich steuerberatende Leistungen nachfragen, werde ich immer wieder gefragt: „Was ist eigentlich ein Wirtschaftsprüfer?“
WIKIPEDIA gibt folgende Auskunft: Wirtschaftsprüfer (häufig abgekürzt: WP) ist ein Beruf und ein öffentliches Amt Zu den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers gehören u. a. die Prüfung der ordnungsmäßigen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden Jahresabschlusses. Für die Zulassung als Wirtschaftsprüfer ist ein entsprechendes Staatsexamen notwendig. Die Prüfung gilt als sehr anspruchsvolles Berufsexamen.
Die Geschichte der Wirtschaftsprüfer kann nicht mit der des ehrwürdigen Handwerks mithalten, aber die Grundzüge eines externen Prüfungswesens bestanden bereits im 16. Jahrhundert. Vereidigte Buchsachverständige wurden bei Auseinandersetzungen zwischen Teilhabern einer Handelsgesellschaft, zu Erbstreitigkeiten oder in Insolvenzfällen herangezogen. Sie arbeiteten im Auftrag von Gerichten, und die Buchführungsunterlagen dienten vor allem als gerichtlich verwertbares Beweismaterial und nicht der Information des Unternehmers.
Im 19. Jahrhundert traten mit dem Aufkommen der haftungsbeschränkten Gesellschaftsformern die Interessen der Aktionäre und Gläubiger in den Vordergrund. In der „Gründerkrise“ des Kaiserreichs 1873/74 zeigten sich, dass etliche Unternehmensgründungen der Vorjahre auf tönernen Füßen standen – die Sacheinlagen waren oftmals überbewertet worden. Die Krise, eingeleitet durch massive Kursstürze an der Wiener Böse im Frühjahr 1873, führte zu hohen Vermögensverlusten und zahlriechen Firmenkonkursen. Sie bewirkte aber auch einen Perspektivwechsel: Künftig sollte das Rechnungswesen nicht erst nach einem Zusammenbruch untersucht, sondern als Präventivmaßnahme schon zu einem früheren Zeitpunkt geprüft werden. Die Aktienrechtnovelle von 1884 verpflichtete die Unternehmen daher zu Gründungsprüfungen.
Spektakuläre Firmenzusammenbrüche und die Bankenkrise des Jahres 1931 führten zur Verordnung der Bilanzpflichtprüfung für Aktiengesellschaften und zur Konstituierung des Berufstandes der Wirtschaftsprüfer in Deutschland. Zum 1. Januar 2013 hat die Wirtschaftsprüferkammer als Standesvertretung 14.345 Wirtschaftsprüfer registriert.